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Niedersächsische Brennverordnung tritt zum 31. März außer Kraft; Es gibt keine Brenntage mehr.

06.03.2014

Ab dem 01. April gibt es keine Brenntage mehr. Der Grund ist, dass die Niedersächsische Brennverordnung und die Allgemeinverfügung der Stadt Rinteln über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen zum 31. März außer Kraft treten.

Der Entwurf einer neuen Verordnung ist vom Nds. Umweltministerium erstellt worden. In dem Entwurf ist die Möglichkeit, allgemeine Brenntage zu bestimmen, nicht mehr vorgesehen.

Bis zum 31. März werden von der Stadt Rinteln auf Antrag im Einzelfall noch Brenngenehmigungen erteilt. Dabei sind die allgemeinen Abstandsvorschriften und die Brennverbotszonen einzuhalten.

Bei dem Abbrennen von Osterfeuern als Brauchtumsveranstaltungen ergeben sich keine Änderungen.

Die neue Verordnung wird zeitlich nicht unmittelbar an die auslaufende Verordnung anschließen. Für die Zeit ab dem 01. April ist für die Erteilung von Brenngenehmigungen der Landkreis Schaumburg in Stadthagen als untere Abfallbehörde zuständig.