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Feuerwerk zum Jahreswechsel

29.12.2014

Die Stadt Rinteln weist darauf hin, dass nach der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Als Mindestabstände gelten für handgeworfene pyrotechnische Gegenstände (Böller) 25 Meter, für Hochfeuerwerk (Raketen) 200 Meter.

Diese Vorschrift ist im gesamten Stadtgebiet und den Ortsteilen einzuhalten. Insbesondere in der Altstadt, wo auf Grund der dichten Fachwerkbebauung eine erhöhte Brandgefahr besteht, ist das Anzünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt.

Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.