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Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

14.04.2016

Im Vorgriff auf eine generelle Entscheidung über die im Stadtgebiet Rinteln angeordneten Radwegebenutzungspflichten hat die Stadt Rinteln als untere Straßenverkehrsbehörde die Radwegebenutzungspflichten im Zuge der Landesstraße 435 Konrad-Adenauer-Straße und der Gemeindestraße Galgenfeld aufgehoben.

Die entsprechenden Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh-/Radweg) und 241 (getrennter Geh-/Radweg) der Straßenverkehrsordnung wurden in diesen Straßenzügen mittlerweile entfernt. Dafür wurde das Verkehrszeichen 239 der Straßenverkehrsordnung (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen 1022-10 der Straßenverkehrsordnung (Radverkehr frei) angeordnet und aufgestellt.

Durch diese angeordnete Beschilderung haben Fahrradfahrer ab sofort eine Wahlmöglichkeit zwischen der Benutzung der Fahrbahn oder des freigegebenen Gehweges.

Speziell langsame oder unsichere Fahrradfahrer können sich somit weiterhin außerhalb der Fahrbahn auf der Gehweganlage fortbewegen, für schnellere und sichere Fahrradfahrer besteht die Möglichkeit, sich in den fließenden Kraftfahrzeugverkehr einzureihen und die Fahrbahn im Mischverkehr zu nutzen.

Im Unterschied zu der bisherigen Regelung haben Fußgänger auf der freigegebenen Gehweganlage absoluten Vorrang vor dem Fahrradverkehr. Fahrradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Grundsätzlich ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten, bei Bedarf wie z. B. bei hohem Fußgängeraufkommen, entgegenkommenden Rollstuhl-/Rollatornutzern, etc. ist ggf. auch anzuhalten und abzusteigen. Fußgänger dürfen generell weder gefährdet noch behindert werden.

Die Verkehrssituation im Bereich Konrad-Adenauer-Straße/Galgenfeld wird im Hinblick auf Behinderungen und Gefährdungen speziell auf den Gehweganlagen in den nächsten Wochen verstärkt beobachtet. Eine Änderung der Freigaberegelung bleibt vorbehalten.

Bis zum Sommer diesen Jahres werden sämtliche Radwege im Stadtgebiet Rinteln hinsichtlich einer möglichen bzw. erforderlichen Aufhebung der angeordneten Radwegebenutzungspflichten unter Beteiligung der verschiedenen Interessengruppen (Senioren-/Behindertenbeirat, ADFC) überprüft.