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Osterfeuer in Rinteln

06.04.2017

Beim Abbrennen von schon länger gelagerten Holzhaufen können eine Vielzahl von Tieren einen qualvollen Tod sterben, da sie bei Gefahr kein Fluchtverhalten zeigen, sondern an ihrem Platz verharren. Auch beim Abklopfen oder Anheben des Brennmaterials verkriechen sich viele Tiere nur noch tiefer in den Reisighaufen.
Das Brennmaterial darf daher erst an dem Tag, an dem das Feuer angezündet werden soll, auf der Feuerstelle aufgeschichtet werden. Wurde es bereits vorher gesammelt, so ist es an diesem Tag noch einmal umzuschichten.

Das Ordnungsamt der Stadt Rinteln wird die Einhaltung dieser Auflage vor Ort kontrollieren.