Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
10.10.2023
Schon jetzt für den Ernstfall vorsorgen: Sollten Sie einmal Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, greift das Betreuungsrecht.
Ob durch Krankheit oder Unfall – falls Sie ganz oder teilweise handlungsunfähig werden, kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein. Eine Vorsorgevollmacht hilft, ein Betreuungsverfahren zu vermeiden.
Die Vornahme medizinischer Maßnahmen ist grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn der Patient dieser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zugestimmt hat. Oft wird jedoch eine solche Maßnahme dann notwendig, wenn der Patient nicht in der Lage ist, eine selbst bestimmte Entscheidung zu treffen. Diesem Dilemma kann mit einer Patientenverfügung vorgebeugt werden.
Wann ist der richtige Zeitpunkt und wie ist die richtige Form, um wirksam Vorsorge zu treffen? Diese und viele weitere Fragen werden hier beantwortet.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Donnerstag, 19.10.2023 von 18.00 – 20.00 Uhr
Hospizkreis Rinteln, Wesermühle 2, 31737 Rinteln
Die Veranstaltung ist kostenfrei!
Das Projekt wird im Rahmen des Bundesprogrammes „Mehrgenerationenhaus“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Stiftung für Rinteln gefördert.