Zuständigkeitswechsel beim Waffenrecht
04.01.2024
Am 04.03.2023 hat das Nds. Ministerium für Inneres und Sport die „Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Waffenrechts (…)“ erlassen.
Mit den §§ 1 und 1 a dieser Verordnung wurde bestimmt, dass im gesamten Bundesland Niedersachsen die Zuständigkeit für das nicht gewerbliche Waffenrecht von den örtlichen Waffenbehörden auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen wird. Die bisherige Zuständigkeit der großen selbstständigen Städte und selbstständigen Gemeinden entfällt damit zukünftig.
Diese Änderung ist am 01. Januar 2024 in Kraft getreten.
Für die Einwohner Rintelns und seiner Ortsteile bedeutet dies, dass für sämtliche Angelegenheiten auf dem Gebiet des Waffenrechts ab sofort nicht mehr die Stadt Rinteln zuständig ist, sondern die Waffenbehörde des Landkreises Schaumburg in Stadthagen.