Europawahl
Die nächste Europawahl findet am 09. Juni 2024 statt.
Nähere Informationen zu Europawahlen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters und auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleiterin.
Für die Europawahl gelten das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO).
Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
- Unionsbürger
Wahlberechtigte Unionsbürger:innen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Europawahl in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen worden waren und am 42. Tag vor der Wahl (28. April 2024) bei einer Meldebehörde gemeldet sind.
Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland muss erneut ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden
Link zum Antrag: https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/d975b44c-d57d-439a-b290-7ff6b956ccb4/euwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
- Deutsche im Ausland
Deutsche, die sich lediglich vorübergehend im Ausland aufhalten und in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Link zum Antrag: https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/56e4a94b-def6-4953-b97a-a9eec316e2b7/euwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
- Wahlkalender zur Europawahl 2024 (pdf)
Wahlergebnisse vergangener Wahlen: