Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
In Niedersachsen finden die nächsten allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen (Kreistag, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Ortsräte) gemäß einer Verordnung der Nds. Landesregierung einheitlich am Sonntag, den 13. September 2026, statt. Die Informationen hierzu finden Sie auch hier unter Kommunalwahlen.
Am selben Tag finden auch allgemeine Direktwahlen in den Kommunen statt, in denen die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtin bzw. des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister/in) im Oktober 2026 endet. Auch in der Stadt Rinteln wird am Sonntag, den 13. September 2026, ein neuer Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin gewählt. Die Wahlzeit ist von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Eine mögliche Stichwahl findet am Sonntag, den 27. September 2026, statt.
Wählen dürfen grundsätzlich Personen, die Deutsche oder Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind. Zudem müssen diese Personen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Stadt Rinteln haben.
Bekanntmachungen der Stadt Rinteln:
- Bekanntmachung des Stadtwahlleiters
- Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Stadtwahlausschussmitgliedern
Außerdem hat der Niedersächsische Landeswahlleiter Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zusammengestellt, die auf seiner Internetseite abgerufen und eingesehen werden können.
Für alle Kommunalwahlen und auch Direktwahlen gelten das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) und die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO).



