Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
In Niedersachsen finden die nächsten allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen (Kreistag, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Ortsräte) gemäß einer Verordnung der Nds. Landesregierung einheitlich am Sonntag, dem 12. September 2021 statt. Die Informationen hierzu finden Sie auch hier unter Kommunalwahlen.
Am selben Tag finden auch allgemeine Direktwahlen in den Kommunen statt, in denen die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtin bzw. des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister/in) im Oktober 2021 endet. Auch in der Stadt Rinteln wird am Sonntag, dem 12. September 2021 ein neuer Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin gewählt. Die Wahlzeit ist von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Eine mögliche Stichwahl findet am Sonntag, dem 26. September 2021 zeitgleich mit der Bundestagswahl statt.
Wählen dürfen grundsätzlich Personen, die Deutsche oder Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind. Zudem müssen diese Personen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Stadt Rinteln haben.
Zu den Wahlergebnissen der Wahl der Bürgemeisterin am 12.09.2021
Bekanntmachungen der Stadt Rinteln:
- Bekanntmachung des Stadtwahlleiters
- Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Stadtwahlausschussmitgliedern
- Wahlbekanntmachung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen
- Zusammensetzung des Stadtwahlausschusses
- Rechtsänderung Unterstützungsunterschriften
- Sitzung Stadtwahlausschuss: Zulassung von Kandidaten
- Änderung der Zusammensetzung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen am 12. September 2021 in Rinteln
- Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge
- Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl und die Direktwahl am 12. September 2021 in der Stadt Rinteln
- Wahlbekanntmachung der Stadt Rinteln - Informationen zur Wahl am 12. September 2021
- Wahlbekanntmachung der Stadt Rinteln - Sitzung Stadtwahlausschuss
- Ergebnis der Wahl der Bürgermeisterin
Außerdem hat die Niedersächsische Landeswahlleiterin Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zusammengestellt, die auf ihrer Internetseite abgerufen und eingesehen werden können.
Für alle Kommunalwahlen und auch Direktwahlen gelten das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) und die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO).