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Weiterhin Corona-Schutzmaßnahmen in der Kreisverwaltung und den Rathäusern der Städte und Gemeinden

07.04.2022

Der Landkreis Schaumburg informiert:

Die seit dem 19.03.2022 geltende Corona-Übergangs-Verordnung des Landes Niedersachsen gilt seit dem 02.04.2022 nicht mehr. Nach Wegfall der Landesregelung entfallen in weiten Bereichen bisherige Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus.

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der weiterhin hohen Inzidenzzahlen im Landkreis Schaumburg gelten in den Einrichtungen des Landkreises Schaumburg (Kreishaus und Außenstellen) und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Rathäuser und Außenstellen) weiterhin Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus.

In allen Behörden gilt weiterhin die allgemeine Maskenpflicht.

Hinsichtlich weitergehender Regelungen wird auf die jeweilige Homepage des Landkreises sowie der Städte und Gemeinden verwiesen.

Die dort genannten Schutzmaßnahmen gelten bis auf weiteres. Der Landrat und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden frühestens nach Ostern eine Neubewertung zur Beibehaltung der Regelungen vornehmen.